“Nicht ohne meine/n Anwalt/Anwältin!” – so lautet ein bekannter Spruch, bei dem es sich nicht einfach nur um einen Spruch handelt. In der Tat bietet es sich für Mandant/innen, die die Hilfe eines Anwaltes oder einer Anwältin in Anspruch nehmen an, ausschließlich über den Anwalt/die Anwältin zu kommunizieren, da sich diese/r besser mit dem Recht auskennt und über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt, die für die jeweiligen Angelegenheiten eine fundamentale Rolle spielen.
Das heißt, das Anwält/innen ihre Mandant/innen vertreten und entweder eine Anklage erheben oder sich um die Verteidigung kümmern. Die Argumentation erfolgt dabei basierend auf dem Recht, weshalb es natürlich eine fundamentale Rolle spielt, dass sich Anwält/innen bestens mit dem Recht dessen Auslegung auskennen.
Anwält/innen finden in den unterschiedlichsten Bereichen einen Arbeitsplatz, da es unglaublich viele (unter anderem auch branchenspezifische) Gesetze gibt, was auch zu der Tatsache führt, dass sich Anwält/innen auf gewisse Rechtsbereiche spezialisieren können. Insgesamt gibt es in diesem Zusammenhang 24 Fachanwaltstitel, die Anwält/innen erwerben können. Besonders beliebte Fachanwaltstitel sind in diesem Zusammenhang unter anderem:
- Strafrecht
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- uvm.
Ein/e Anwalt/Anwältin kann maximal drei Fachanwaltstitel führen, wobei es dabei eine wichtige Voraussetzung spielt, dass er/sie regelmäßig Fortbildungen besucht, um so zu verhindern, dass der er/sie den Fachanwaltstitel verliert.
Anwält/innen arbeiten nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Jurastudiums und ihres Rechtsreferendariats entweder selbstständig, in einer Anwaltskanzlei oder auch in Unternehmen, wie zum Beispiel in Wirtschafts- und auch Beratungsunternehmen.
Die Branchen gehen dabei vom Banken- und Finanzwesen, dem Versicherungswesen und der Chemie- oder Pharmaindustrie, über die Luft- und Raumfahrtindustrie und die Medizintechnik bis hin zum Maschinenbau, Anlagenbau, uvm.
Natürlich kommt es bezüglich der Aufgaben, die Anwält/innen in ihrem Berufsalltag haben, immer ein Stück weit darauf an, in welchem Bereich sie mit ihrer Arbeit tätig sind. Eine sehr große Rolle spielt jedoch immer die Vertretung der Interessen des/der Mandant/in. Des weiteren fallen mit zu den typischen Aufgaben eines Anwaltes/einer Anwältin die Folgenden:
- Ausarbeiten von Geschäftsvereinbarungen und Verträgen, sowie das Durchführen damit im Zusammenhang stehender Verhandlungen
- Führen von Verhandlungen außergerichtlicher Vergleiche, die in dem Rahmen von Prozessen stattfinden können
- Durchsetzung von fallspezifischen Ansprüchen
- Vertreten von Mandant/innen während der Verhandlungen vor Gericht
- Kommunikation mit den Anwält/innen der Gegenpartei, sowie mit dem/der Richter/in
- Einholen der Aussagen von Zeugen
- Sammeln von Beweismitteln
- Formulierung rechtsgültiger Unterlagen
- Formelle Abwicklung der rechtlichen Schritte
- Reisen, sofern die Kanzlei international tätig sein sollte
- Treffen mit Mandant/innen
Zu diesen grundlegenden Aufgaben gesellen sich anschließend die spezifischen Tätigkeiten, die basierend auf dem Arbeitsort des Anwaltes/der Anwältin auf ihn/sie zukommen. Somit handelt es sich bei dem Beruf Anwalt/Anwältin um einen sehr umfangreichen und flexiblen Beruf, der einige wichtige Voraussetzungen von Anwält/innen verlangt. Darunter fallen unter anderem die Folgenden:
- Reisebereitschaft (national und international)
- Kenntnisse bezüglich der gültigen Gesetze
- Bereitschaft, sich immer wieder auf den neuesten Stand zu bringen
- Sehr gute Kommunikation sowohl in Wort als auch in Schrift
- Empathie und Einfühlungsvermögen
- Stressresistenz
- Gute Organisation
- Psychische Stabilität
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und ein Interesse für das Recht und das Gesetz mit sich bringt, kann in dem Anwaltsberuf genau die richtige Tätigkeit finden.