Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört ganz klar zu den ältesten Corporate Benefits, die es überhaupt jemals gegeben hat. Vielleicht ist das auch der Hauptgrund, weshalb nahezu jeder zweite Arbeitssuchende bei seinem neuen Job Wert auf ein derartiges Angebot legt. Kein Wunder, denn die betriebliche Altersvorsorge bietet schließlich eine Menge Vorteile. In diesem kleinen Ratgeber gehen wir auf die signifikantesten Faktoren ein und erklären zudem, welche Möglichkeiten Unternehmer haben, diesen Benefit für sich nutzen zu können. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Durchlesen!

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge überhaupt?
Grob betrachtet: Der Arbeitgeber schließt im Namen seines Mitarbeiters eine Versicherung ab. Der Arbeitnehmer erhält somit das Privileg, sich im Alter sowie bei einer etwaigen Berufsunfähigkeit abzusichern und seine Hinterbliebenen (im Falle eines Todesfalls) ebenso weiterhin finanziell zu unterstützen. Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge stehen dem Arbeitnehmer verschiedene Optionen zur Finanzierung und Durchführung zur Verfügung.

Vor allem für Handwerker, Friseure, Kassierer und ähnliche Dienstleister, ist die bAV ein sehr wichtiger Benefit. Arbeitnehmer aus diesen Branchen haben es immerhin recht schwer, ihren Lebensunterhalt mithilfe der gesetzlichen Rente abzudecken. Sie brauchen daher eine zusätzliche Absicherung, die sie sich oftmals durch die (durchschnittlich betrachtet) geringen Gehälter nicht immer leisten können. Arbeitgeber, die aufgrund dessen eine betriebliche Altersvorsorge in die Entlohnung integrieren, sind vor allem in diesen Branchen daher sehr geschätzt. Wenn Sie diesen Benefit also in Ihrer Stellenanzeige angeben, so werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die besten Kräfte finden können.

Die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
Außer der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es in Deutschland auch noch andere Optionen hinsichtlich einer Altersvorsorge.

Wir listen einige Beispiele für Sie auf:
•  Pensionskasse
•  Unterstützungskasse
•  Pensionsfonds
•  Direktversicherung
•  Pensionszusage

Die bAV ist jedoch nicht nur ein beliebter Benefit. Tatsächlich hat jeder Arbeitnehmer auch einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Wie die Durchführung nun genau umgesetzt und vertraglich festgehalten wird, liegt natürlich im Ermessen des Arbeitgebers.

Die Vorteile einer bAV

Als Arbeitnehmer profitieren Sie vom Corporate Benefit gleich mehrfach:
•  Staatlich geförderte Entgeltumwandlung.
•  Nutzung mehrerer Altersvorsorgen gleichzeitig.
•  Steuerfreiheit während der Sparphase.
•  Übernahme vom neuen Arbeitgeber möglich.

Die bAV bietet auch Unternehmen einige wichtige Vorteile. Beispielsweise spart der Arbeitgeber an Lohnnebenkosten, da die betriebliche Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung direkt gegengerechnet wird. Weiterhin gelten, wie weiter oben erwähnt, Arbeitgeber als sehr attraktiv, wenn sie einen solchen Benefit anbieten. Auch die Mitarbeiterbindung wird gestärkt, wenn Benefits dieser Art vereinbart werden, denn wer will schon seine bAV verlieren.

Was genau versteht sich unter Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer einen kleinen Teil seines Gehalts monatlich als Beitrag in die bAV ein. Auf diese Beiträge werden übrigens keine Steuern erhoben. Auch wenn das Geld im Rentenalter bei der Auszahlung versteuert werden muss, sind zu dieser Zeit die Steuersätze dann oftmals deutlich geringer, sodass sich der Verzicht durch ein verringertes Gehalt im hohen Alter durchaus bezahlt macht. Daher ist natürlich für den Arbeitnehmer umso erfreulicher, wenn sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt.

Wie steht es mit den Sozialabgaben für die bAV-Beiträge? Auf die jährlichen Beiträge einer bAV in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (diese wird jährlich durch die Rentenverordnung von der Bundesregierung angepasst), müssen erfreulicherweise keine Steuer- und Sozialabgaben entrichtet werden. Hierbei werden sowohl die Beiträge des Mitarbeiters als auch die des Arbeitgebers berücksichtigt. Im Rentenalter werden dann bei der Auszahlung auch hier Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Eine Alternative für die betriebliche Altersvorsorge kann unter anderem ein Firmenhandy oder auch flexible Arbeitszeiten sein.

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