Der Begriff Fahrkostenzuschuss ist dir schon begegnet, doch du hast keine Vorstellung, was das genau bedeutet? Hier erfährst du, wie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von diesem Corporate Benefit profitieren.
Was ist ein Fahrkostenzuschuss?
Den Fahrkostenzuschuss überweist ein Arbeitgeber seinem Angestellten jeden Monat zusätzlich zu seinem Verdienst auf dessen Konto. Er dient dazu, dir eine regelmäßige Entlastung bezüglich deiner Kosten für den Arbeitsweg gewähren. Der Fahrkostenzuschuss wird in der Regel individuell verhandelt. Auch Teilzeitbeschäftigte bzw. Minijobber können einen Fahrkostenzuschuss erhalten.
Bei der Steuererklärung musst du dann allerdings beachten, dass du die Kosten für den Arbeitsweg nicht als Werbungskosten berücksichtigen kannst.
Gut zu wissen:
Der Fahrkostenzuschuss darf nicht mit der Pendlerpauschale – offizielle als Entfernungspauschale bezeichnet – verwechselt werden, bei der es sich um die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen des Arbeitnehmers handelt.
Verschieden Varianten
Bei der Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrkosten stehen dem Arbeitgeber drei Varianten zur Verfügung:
- Barbetrag – zusätzlich zum monatlichen Verdienst (pauschale Versteuerung für Arbeitgeber plus Sozialabgaben und Kirchensteuer)
- Sachleistung – das Jobticket (frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung)
- Sammelbeförderung – Betriebsbus
Gut zu wissen:
Es gibt keine vorgeschriebene Obergrenze für einen Zuschuss, allerdings gilt die Steuerbefreiung nur für einen festgelegten jährlichen Betrag.
Vorteile für beide Seiten
Die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses kann sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Vorteile beinhalten.
- Für den Arbeitgeber
Der Fahrkostenzuschuss bietet dem Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch eine Alternative zu einem höheren Gehalt. Zusätzlich ist er mit dieser Möglichkeit in der Lage, eigene Angestellte mehr an sein Unternehmen zu binden. Außerdem kann er die Ausgaben als Betriebskosten steuerlich absetzen und die Sozialausgaben für sein Unternehmen senken.
Darüber hinaus kann der Fahrkostenzuschuss mit weiteren Arbeitgeberleistungen gekoppelt werden, wie zum Beispiel mit der Bereitstellung eines Dienstfahrrads.
Wirkliche Nachteile birgt er nicht. Er erfordert lediglich einen geringen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
- Für den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer profitiert am Ende von mehr Nettoverdienst bei gleichem Bruttoeinkommen, denn der Fahrkostenzuschuss unterliegt nicht der Steuerprogression. Somit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit auf ein jährliches Zusatzeinkommen ohne Mehrarbeit.
Gut zu wissen:
Die steuerlichen Vorteile können nur genutzt werden, wenn der Fahrkostenzuschuss zusätzlich zum Verdienst gezahlt wird. Bei der „Umwandlung“ eines Teils des Lohnes in einen Fahrkostenzuschuss, ist dieser nicht steuerbegünstigt.
Es gibt Fälle, in denen der Fahrkostenzuschuss komplett steuerfrei ausfällt:
- Auswärtstätigkeit
- Sammelbeförderung
- doppelte Haushaltsführung
Zuschuss für Minijobber
Diese können mit der freiwilligen Arbeitgeberabgabe zusätzlich einen Verdienst zum jeweilig vereinbarten Arbeitslohn erhalten und das auch noch steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen pauschal besteuerten Zuschuss oder um ein Jobticket handelt.
Zuschuss für Auszubildende
Gerade für Auszubildende ist der Fahrkostenzuschuss ein willkommenes Zusatzeinkommen. In vielen Fällen wird bei den Angeboten für einen Ausbildungsplatz explizit auf die attraktive Möglichkeit eines Jobtickets oder Barzuschusses hingewiesen.
Eine Alternative zum Fahrtkostenzuschuss könnte auch ein Firmenhandy und die Unterstützung bei der Kinderbetreuung sein.
Quelle: Wikipedia