Fahrkostenzuschuss

Der Begriff Fahrtkostenzuschuss ist Ihnen sicher schon begegnet, doch Sie wissen nicht ganz genau, was er genau bedeutet? Hier erfahren Sie, wie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von diesem Corporate Benefit profitieren können.

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?
Den Fahrtkostenzuschuss überweist ein Arbeitgeber seinem Angestellten jeden Monat zusätzlich zu seinem Verdienst. Er dient dazu, eine regelmäßige Entlastung der anfallenden Benzin-Kosten, die für den Arbeitsweg anfallen, zu gewähren. Der Fahrtkostenzuschuss wird in der Regel individuell verhandelt. Auch Teilzeitbeschäftigte bzw. Minijobber können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Bei der Steuererklärung müssen Sie allerdings beachten, dass Sie die Kosten für den Arbeitsweg nicht als Werbungskosten berücksichtigen können.

Gut zu wissen:
Der Fahrtkostenzuschuss darf nicht mit der Pendlerpauschale (offiziell als Entfernungspauschale bezeichnet) verwechselt werden, bei der es sich um die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen des Arbeitnehmers handelt.

Verschiedene Varianten
Bei der Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrkosten stehen dem Arbeitgeber drei Varianten zur Verfügung:
•  Barbetrag – zusätzlich zum monatlichen Verdienst (pauschale Versteuerung für Arbeitgeber plus Sozialabgaben und Kirchensteuer)
•  Sachleistung – das Jobticket (frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung)
•  Sammelbeförderung – Betriebsbus

Gut zu wissen:
Es gibt keine vorgeschriebene Obergrenze für einen Zuschuss, allerdings gilt die Steuerbefreiung nur für einen festgelegten jährlichen Betrag.

Vorteile für beide Seiten
Die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses kann sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Vorteile bedeuten.

Für den Arbeitgeber
Der Fahrtkostenzuschuss bietet dem Arbeitgeber eine Alternative zu einem höheren Gehalt. Zusätzlich ist er mit dieser Möglichkeit in der Lage, eigene Angestellte mehr an sein Unternehmen zu binden. Außerdem kann er die Ausgaben als Betriebskosten steuerlich absetzen und die Sozialausgaben für sein Unternehmen senken.

Darüber hinaus kann der Fahrtkostenzuschuss mit weiteren Arbeitgeberleistungen gekoppelt werden, wie zum Beispiel mit der Bereitstellung eines Dienstfahrrads. Wirkliche Nachteile birgt er nicht. Er erfordert lediglich einen geringen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Für den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer profitiert am Ende von mehr Nettoverdienst bei gleichem Bruttoeinkommen, denn der Fahrtkostenzuschuss unterliegt nicht der Steuerprogression. Somit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit auf ein jährliches Zusatzeinkommen ohne Mehrarbeit.

Gut zu wissen:
Die steuerlichen Vorteile können nur dann genutzt werden, wenn der Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zum Verdienst gezahlt wird. Bei der „Umwandlung“ eines Teils des Lohnes in einen Fahrtkostenzuschuss, ist dieser nicht steuerbegünstigt.

Es gibt Fälle, in denen der Fahrtkostenzuschuss komplett steuerfrei ausfällt:
•  Auswärtstätigkeit
•  Sammelbeförderung
•  doppelte Haushaltsführung

Zuschuss für Minijobber
Minijobber können mit der freiwilligen Arbeitgeberabgabe zusätzlich einen Verdienst zum jeweils vereinbarten Arbeitslohn erhalten und das auch noch steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen pauschal besteuerten Zuschuss oder um ein Jobticket handelt.

Zuschuss für Auszubildende
Gerade für Auszubildende ist der Fahrtkostenzuschuss ein willkommenes Zusatzeinkommen. In vielen Fällen wird bei den Angeboten für einen Ausbildungsplatz explizit auf die attraktive Möglichkeit eines Jobtickets oder Barzuschusses hingewiesen. 

 

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