Firmenhandy

Wie wäre es mit einem kostenlosen neuen Smartphone, welches die Firma bezahlt? Sie sind sich in diesem Punkt nicht ganz sicher, da Sie bereits negative Aussagen zum Thema Firmenhandy gehört haben? Dann erklären wir Ihnen hier gerne, welche Vor- und Nachteile so ein Firmenhandy haben kann. Es gibt bei der Nutzung eines Firmenhandys sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber einige Vorteile und ebenso strenge Regeln, was erlaubt ist und was nicht.

Was ist ein Firmenhandy überhaupt?
Als Firmenhandy bzw. Diensthandy wird ein Smartphone bezeichnet, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Besonders beliebt ist es im Außendienst, gewährleistet es doch dem Mitarbeiter den ständigen Kontakt zu Kunden und dem eigenen Unternehmen. Weiterhin ist der Arbeitnehmer für seine Kollegen und Vorgesetzten gut erreichbar.

Im Gegensatz zum Vertrieb und dem gehobenen Management, wo ein Diensthandy mittlerweile als selbstverständlich angesehen wird, ist es in anderen Berufszweigen seltener anzutreffen.

Die Vorteile eines Firmenhandys
Gerade junge und aufstrebende Talente, wissen ein Diensthandy als Corporate Benefit besonders zu schätzen und schauen sich sogar bei ihrer Jobsuche gezielt danach um. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für das smarte Device teilen, haben wir eine klassische Win-win-Situation. Im Anschluss finden Sie genau diese Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Übersicht:

Vorteile für den Arbeitgeber
•  
geteilte Kosten
•  lineare Investition mit voller Kontrolle
•  Senkung der Lohnnebenkosten durch Bruttogehaltsrealisierung
•  Handy für jeden Mitarbeiter auf Wunsch möglich
•  starke Bindung der Angestellten an das Unternehmen
•  geringer monatlicher Buchungsaufwand
•  Flatrates ermöglichen niedrige laufende Kosten

Vorteile für den Arbeitnehmer
•  
neuste Modelle zu günstigen Preisen oder umsonst
•  erhöhter Service
•  höheres Nettoeinkommen
•  keine Notwendigkeit für ein zweites Handy
•  Geräteupdate in der Regel nach einem Jahr

Eindeutige Regeln erleichtern den Umgang
Räumt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die private Nutzung seines Diensthandys ein, gilt das nicht, wie vielleicht angenommen, als geldwerter Vorteil und muss somit auch nicht als Bestandteil des Einkommens versteuert werden.

Gut zu wissen:

Um das Handy optimal abzusichern, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine entsprechende Versicherung einigen. In manchen Fällen übernehmen sogar bereits bestehende Hausratversicherungen die Absicherung des Diensthandys.

Immer wieder verzichten Angestellte auf ein Firmenhandy und das hauptsächlich aus Angst, sie müssten ständig erreichbar sein. Doch dem ist nicht so. Wenngleich ein Mitarbeiter für seinen Arbeitgeber während der Arbeitszeit jederzeit erreichbar sein sollte, gilt das nicht für die Zeit nach Feierabend, am Wochenende oder gar im Urlaub. Außer bei einer vereinbarten Rufbereitschaft, welche entsprechend zu vergüten ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, von seinem Mitarbeiter ein Stand-by rund um die Uhr zu verlangen.

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