Firmenhandy

Wie wĂ€re es mit einem kostenlosen neuen Smartphone, welches die Firma bezahlt? Sie sind sich in diesem Punkt nicht ganz sicher, da Sie bereits negative Aussagen zum Thema Firmenhandy gehört haben? Dann erklĂ€ren wir Ihnen hier gerne, welche Vor- und Nachteile so ein Firmenhandy haben kann. Es gibt bei der Nutzung eines Firmenhandys sowohl fĂŒr den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber einige Vorteile und ebenso strenge Regeln, was erlaubt ist und was nicht.
Was ist ein Firmenhandy ĂŒberhaupt?
Als Firmenhandy bzw. Diensthandy wird ein Smartphone bezeichnet, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur VerfĂŒgung stellt. Besonders beliebt ist es im AuĂendienst, gewĂ€hrleistet es doch dem Mitarbeiter den stĂ€ndigen Kontakt zu Kunden und dem eigenen Unternehmen. Weiterhin ist der Arbeitnehmer fĂŒr seine Kollegen und Vorgesetzten gut erreichbar.
Im Gegensatz zum Vertrieb und dem gehobenen Management, wo ein Diensthandy mittlerweile als selbstverstÀndlich angesehen wird, ist es in anderen Berufszweigen seltener anzutreffen.
Die Vorteile eines Firmenhandys
Gerade junge und aufstrebende Talente, wissen ein Diensthandy als Corporate Benefit besonders zu schĂ€tzen und schauen sich sogar bei ihrer Jobsuche gezielt danach um. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten fĂŒr das smarte Device teilen, haben wir eine klassische Win-win-Situation. Im Anschluss finden Sie genau diese Vorteile fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Ăbersicht:
Vorteile fĂŒr den Arbeitgeber
âą Â geteilte Kosten
âą Â lineare Investition mit voller Kontrolle
âą Â Senkung der Lohnnebenkosten durch Bruttogehaltsrealisierung
âą Â Handy fĂŒr jeden Mitarbeiter auf Wunsch möglich
âą Â starke Bindung der Angestellten an das Unternehmen
âą Â geringer monatlicher Buchungsaufwand
⹠ Flatrates ermöglichen niedrige laufende Kosten
Vorteile fĂŒr den Arbeitnehmer
âą Â neuste Modelle zu gĂŒnstigen Preisen oder umsonst
⹠ erhöhter Service
⹠ höheres Nettoeinkommen
âą Â keine Notwendigkeit fĂŒr ein zweites Handy
⹠ GerÀteupdate in der Regel nach einem Jahr
Eindeutige Regeln erleichtern den Umgang
RĂ€umt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die private Nutzung seines Diensthandys ein, gilt das nicht, wie vielleicht angenommen, als geldwerter Vorteil und muss somit auch nicht als Bestandteil des Einkommens versteuert werden.
Gut zu wissen:
Um das Handy optimal abzusichern, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ĂŒber eine entsprechende Versicherung einigen. In manchen FĂ€llen ĂŒbernehmen sogar bereits bestehende Hausratversicherungen die Absicherung des Diensthandys.
Immer wieder verzichten Angestellte auf ein Firmenhandy und das hauptsĂ€chlich aus Angst, sie mĂŒssten stĂ€ndig erreichbar sein. Doch dem ist nicht so. Wenngleich ein Mitarbeiter fĂŒr seinen Arbeitgeber wĂ€hrend der Arbeitszeit jederzeit erreichbar sein sollte, gilt das nicht fĂŒr die Zeit nach Feierabend, am Wochenende oder gar im Urlaub. AuĂer bei einer vereinbarten Rufbereitschaft, welche entsprechend zu vergĂŒten ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, von seinem Mitarbeiter ein Stand-by rund um die Uhr zu verlangen.
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