Nicht jeder Mitarbeiter bekommt einen Firmenwagen und so nutzen Arbeitgeber dieses Angebot in Stellenausschreibungen als zusätzlichen Anreiz bei ihrer Suche nach qualifizierten Fachkräften. Über die Vorteile und Nachteile eines Firmenwagens für beide Seiten informieren wir im folgenden Beitrag.
Was genau ist ein Firmenwagen?
Im Grunde könnte jeder einen Firmenwagen bekommen, egal was er im Unternehmen für eine Aufgabe innehat. Ein Firmenwagen ist nicht nur dem Außendienst und der Chefetage vorbehalten. Auch ein Sozialpädagoge, ein Bankangestellter oder die Verkäuferin im Einzelhandel könnte einen Firmenwagen nutzen. Einzige Voraussetzung für die Bezeichnung Firmenwagen ist, dass das Fahrzeug zum steuerlichen Betriebsvermögen des Arbeitgebers zählt. Zusätzlich ist zu beachten:
- Wird ein Kfz zu mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt, kann es bei der Zulassungsstelle als Firmenwagen angemeldet werden.
- Wird ein Kfz mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, muss es als Firmenwagen zugelassen werden.
Nachweisen muss der Arbeitnehmer die Nutzung des Dienstwagens als solchen. Dazu ist nicht zwingend ein Fahrtenbuch notwendig. Es reicht aus, wenn er mithilfe repräsentativer Aufzeichnungen und einem ordentlich geführten Terminkalender oder entsprechenden Abrechnungen gegenüber Kunden und Auftraggebern die Nutzung des Dienstwagens dokumentieren kann. In einigen Fällen, wie zum Beispiel Taxifahrern und Handwerkern, geht der Fiskus ohnehin von einem Nutzungsanteil des Fahrzeugs von über 50 Prozent aus.
Das Steuerrecht zum Firmenwagen
Ein Firmenwagen, den man auch zur privaten Nutzung zur Verfügung hat, muss versteuert werden. Dafür können verschiedene Modelle der Abrechnung genutzt werden. Am gängigsten sind das Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regelung.
Das Fahrtenbuch
Nutzt du den Firmenwagen vorwiegend dienstlich und nur wenig für private Zwecke, ist die Methode mit dem Fahrtenbuch im Hinblick auf die Steuer die bessere Variante. Allerdings ist sie aufwendig und es gibt vom Fiskus strenge Anforderungen an ein Fahrtenbuch. Wird das Fahrtenbuch aufgrund von Formfehlern nicht anerkannt, führt das nicht selten zum Verlust des eigenen Steuervorteils.
Die 1-Prozent-Regelung
Wenn du deinen Firmenwagen sowohl privat als auch dienstlich zu gleichen Teilen nutzt, lohnt sich die 1-Prozent-Regelung, bei der monatlich 1 Prozent vom Bruttolistenpreis mit der Lohnsteuer versteuert werden. Fährst du mit dem Dienstwagen jeden Tag zur Arbeit, kommt dafür monatlich nochmal ein kleiner Prozentsatz des Listenpreises pro gefahrenen Kilometer obendrauf.
Gut zu wissen:
Wer sich einmal für ein Steuermodell entschieden hat, darf dieses innerhalb des Steuerjahres nicht mehr ändern. Einzige Ausnahme ist die Anschaffung eines neuen Dienstwagens.
Welche Vorteile bietet ein Firmenwagen?
Ein Firmenwagen bietet einige Vorteile – sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Dieser kann beispielsweise den Neuwagenpreis direkt von der Umsatzsteuer abziehen, zahlt seinem Arbeitnehmer durch den Corporate Benefit ein geringeres Bruttogehalt und kann generell die Kosten für den Firmenwagen steuerlich absetzen. Außerdem kreiert er eine zusätzliche Motivation für seinen zukünftigen Mitarbeiter.
Als Arbeitnehmer brauchst du keinen privaten PKW, bekommst einen geldwerten Vorteil, der für die Steuer relevant ist und den Wertverlust des PKW, trägt der Arbeitgeber. Auch die Kosten für Reperatur, Wartung und Unterhaltkungskosten trägt der Arbeitgeber normalerweise komplett.
Was es zu beachten gibt
Wirst du mit deinem Firmenwagen geblitzt, wendet sich die Bußgeldstelle zuerst an deinen Chef als Halter des Fahrzeugs. Dieser muss Auskunft über den Fahrer erteilen, damit die Behörde sich an ihn wenden kann zwecks Verhängung eines Bußgeldes, Punkten in Flensburg und einem eventuellen Fahrverbot.
Verweigert dein Chef die Auskunft, könnte das für ihn negative Konsequenzen haben, wie die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Warst du mit dem Firmenwagen an einem Unfall beteiligt, gibt es zwei mögliche Szenarien: Der Unfallgegner ist Unfallverursacher – dann kommt dessen Versicherung für den Schaden am Dienstwagen auf. Oder du bist selbst Unfallverursacher, dann ist der Grad der Fahrlässigkeit ausschlaggebend dafür, wer für den Schaden aufkommen muss. Bei null bis leichter Fahrlässigkeit wird dein Arbeitgeber den Schaden übernehmen. Hast du allerdings grob fahrlässig gehandelt, musst du selbst für den Schaden aufkommen. Allerdings wird dabei dein Einkommen berücksichtigt. Sind die Kosten weitaus höher angesiedelt, kommt in der Regel eine anteilige Kostenberechnung zur Anwendung.
Gut zu wissen:
Laut dem Bundesfinanzhof liegt ein geldwerter Vorteil immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens eingeräumt hat, egal ob der Arbeitnehmer davon Gebrauch macht oder nicht.